Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Duisburg
Die Verbreitung des Coronavirus hat für die Stadt Duisburg und das öffentliche Leben in der Stadt weitreichende Auswirkungen. Ziel aller städtischen Maßnahmen ist das Herauszögern der Verbreitung des Virus.
Stadt Duisburg untersagt ab einschließlich Sonntag, 15. März 2020 jegliche Veranstaltung im Duisburger Stadtgebiet.
Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Duisburg ab einschließlich Sonntag, 15. März 2020, bis einschließlich 10. April 2020 jegliche Veranstaltung im Duisburger Stadtgebiet.
Die Stadt Duisburg hat sich eingehend mit der Umsetzung des Erlasses des Landes NRW (vom 13.3.2020) zur Durchführung von Veranstaltungen befasst. Das Land hat die Kommunen angewiesen, auch Veranstaltungen mit einer erwarteten Teilnehmerzahl unter 1.000 Teilnehmern grundsätzlich zu untersagen.
Das Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen. Ebenfalls bis einschließlich 10. April 2020 sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt. Von dem Verbot umfasst sind auch Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. Untersagt ist auch der Bordellbetrieb und der Besuch von Sportkursen, Fitnessstudios und ähnlichen Sporteinrichtungen.Der Besuch von Restaurants und Gaststätten Phone Number Trace , die mit einem Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt möglich. Von der Schließung sind neben den Bürgerhäusern auch alle Jugendzentren und Jugendeinrichtungen betroffen.
Coronainformation
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