Update vom 28. Oktober um 16.08 Uhr (weitere Corona-Schutzmaßnahmen)
Die Stadt Duisburg erlässt weitere Corona-Schutzmaßnahmen
Die Corona-Wocheninzidenz hat in Duisburg den Wert 201,5 erreicht. Um Infektionsketten zu unterbrechen ist es deshalb ganz entscheidend, dass jeder Duisburger seine persönlichen Kontakte auf ein Minimum reduziert.
Der Krisenstab der Stadt Duisburg legt durch eine Allgemeinverfügung fest, dass im öffentlichen Raum nur noch zwei Personen zusammenkommen dürfen.
Die bisherigen Ausnahmen, die in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt sind, gelten auch weiterhin.
Das bedeutet, dass sich mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum nur dann aufhalten dürfen, wenn es sich
· ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
· ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften
· um die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder feste Gruppen von Kindern, die in einer Einrichtung im Sinne der Coronabetreuungsverordnung ohne Einhaltung von Mindestabständen betreut werden dürfen, oder
· um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen handelt.
Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg gilt ab dem morgigen Donnerstag, 29. Oktober.
Das Bürger- und Ordnungsamt wird die neue Regelung kontrollieren, ein Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet.
Coronainformation Update 9
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