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wir dürfen Trainieren
DUISBURG (23.10.2020). Der Stadtsportbund Duisburg begrüßt die Entscheidung der Stadt Duisburg, die am Mittwoch herausgegebenen Corona-Schutzmaßnahmen anzupassen. Die neue Regelung gibt Vereinen die Möglichkeit, in den höheren Leistungsklassen mit bundes- oder landesweitem Einzugsgebiet weiterhin ihr Heimrecht wahrzunehmen.
Der Krisenstab zur Corona-Eindämmung der Stadt Duisburg folgte am Freitagvormittag einem vom Stadtsportbund gemeinsam mit dem Sportdezernenten der Stadt Duisburg, Dr. Ralf Krumpholz, erarbeiteten Vorschlag. Die Anpassung der Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 31. Oktober. In der kommenden Woche sollen über weitere Maßnahmen gemeinsame Gespräche stattfinden.
Die Neufassung ermöglicht nun das Spiel des Fußball-Drittligisten MSV Duisburg gegen den KFC Uerdingen am Samstag sowie des VfB Homberg in der Fußball-Regionalliga. Die RESG Walsum in der Rollhockey-Bundesliga profitiert ebenfalls von der Aufhebung des Wettkampf- und Trainingsbetriebs für Kontaktsportarten in Duisburg.
Susanne Hering, stellv. Vorsitzende des SSB, sagte über die Entscheidung vom Freitag: „Die konstruktiven Gespräche zwischen dem Sport und Verwaltung haben zu einer praktikablen Lösung geführt. Wir haben dabei den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Blick behalten. Zugleich konnten wir vermeiden, dass den Vereinen in bundes- oder landesweiten Spielklassen kein uneinholbarer Wettbewerbsnachteil entsteht.“
Die Stadt Duisburg hatte in einer Allgemeinverfügung am Mittwochnachmittag bestimmt, dass der Trainings- und Wettbewerbsbetrieb in Kontaktsportarten in Duisburg eingestellt wird. Hintergrund war der Anstieg der Fallzahlen bei den Corona-Infektionen auf mehr als 100 pro sieben Tage und 100.000 Einwohnern. Der Stadtsportbund hatte daraufhin am Donnerstag den Kontakt zur Stadt Duisburg gesucht und einvernehmlich einen Vorschlag zur Anpassung der strikten Regeln erarbeitet. Der Krisenstab folgte nach Prüfung am Freitagvormittag dieser Regelung und änderte die Allgemeinverfügung entsprechend.
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